- Dreimal
- 1. Dreemal is sin Recht. – Goldschmidt, 83.S. Aller guten Dinge u.s.w.2. Dreimal ist Bubenrecht. – Simrock, 1710; Hillebrand, 222; Eiselein, 124.3. Dreimal ist Schiffsrecht. – Graf, 442, 355.Von einem Schiffsgebrauch, viele Dinge je dreimal zu thun; so straft man eine Unziemlichkeit mit drei Schlägen. Man braucht auch das Wort, um zum Trinken zu nöthigen, wie wir sagen: Nicht auf Einem Bein.Holl.: Driemaal ist scheeps(schippers-)regt. (Harrebomée, I, 153.)4. Drêmaol is Bûrrecht. – Danneil, 205.So ruft man, wenn Bauerburschen miteinander ringen.5. Nu tô'n drüddenmal, säd' de oll Frû, un las'n Abendsegen. – Hoefer, 300.6. Zum dritten mal gewinnt oder verliert man. – Graf, 442, 354.Beim alten deutschen Gerichtsverfahren erfolgten drei Vorladungen, von denen aber nur die dritte über Gewinn oder Verlust entschied. Er-schien der Kläger infolge der dritten Ladung nicht, so wurde er für immer mit seiner Klage abgewiesen; blieb der Beklagte aus, so wurde er verurtheilt, weil seine Gerichtsflucht als Eingeständniss betrachtet wurde.[Zusätze und Ergänzungen]7. Dreimal is Recht, das vierte mal en Schinnerknecht. – Fr. Reuter, Dorchläuchling, 105.8. Dreimal ist preuss'sch. (Pommern.)
Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.